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Budgetberatung

Das Persönliches Budget ist keine neue Leistung. Es ist eine individuelle Geldleistung!

Aus einer bisherigen Sachleistung wird eine individuelle Geldleistung.
 

Als Persönliches Budget können vielerlei Hilfeleistungen aus den SGB III bis XII beantragt und in Anspruch        genommen werden.
Der Hilfebedarf eines Persönlichen Budgets muss immer regelmäßig wiederkehrend sein – dann kann es als Persönliches Budget                   in Anspruch genommen werden. (SGB IX, § 29)

Einmalige Leistungen können nie als Persönliches Budget in Anspruch genommen werden!
 

Der Mensch mit Beeinträchtigung kauft sich eigenständig die Unterstützung und Hilfe ein, die er benötigt.
Er nimmt gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teil und wählt die Leistung individuell aus

Er wird zum Kunden und hat ein Wunsch- und Wahlrecht!
 

Nach § 29 SGB IX haben Menschen mit einer Behinderung (bzw. die Voraussetzung für die Leistung erfüllen)
die Wahl:

Sie können die ihnen zustehende Leistung entweder als Sachleistung oder in Form einer Geldleistung -
Persönliches Budget - in Anspruch nehmen.
    

 

Hier beraten, begleiten und unterstützen wir euch mit unserer Beratungsstelle.

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