
Selbsthilfeförderung gesetzliche Krankenkassen
Die finanzielle Sicherung unseres Engagements und unserer Tätigkeit stützen sich auf:
Spenden, Mitgliedsbeiträge, Sponsoring sowie Fördermittel von Stiftungen und Krankenkassen.
Die Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen ist von besonderer Bedeutung für unseren Verein KFS e.V.
Sie bildet eine der wesentlichen Säulen der Finanzierung zur Umsetzung unserer Tätigkeit für Menschen mit Seltenen Erkrankungen. Dafür bedanken wir uns in den jeweiligen Berichten zu den geförderten Projekten auch noch einmal besonders.
Förderung der Kassen im Einzelnen:
Tabelle der Förderung durch Kassen von 2015 – 2025
Wir danken der GKV-Gemeinschaftsförderung, die unsere bundesweite Selbsthilfearbeit ermöglicht. Derzeit ermöglicht die Gemeinschaftsförderung unsere Selbsthilfe- und Beratungstätigkeit auf Bundesebene, sowie unsere Unterstützungsprojekte Selbsthilfeförderung, wie z.B. unsere KFS-Selbsthilfeaktionswoche 2025 und unsere KFS-Fachtagungen. Die Gemeinschaftsförderung trägt so einen wesentlichen Teil zur Stärkung der Selbsthilfegemeinschaft bei.
Gemeinsam mit der AOK-Gesundheitskasse Sachsen-Anhalt
konnten wir ein KFS-Selbsthilfecamp und Schulungen durchführen,
die sich mit der medizinischen Versorgung
der Seltenen und der Gesundheitspolitik auseinandersetzen.
Dank der langjährigen Unterstützung der BARMER
konnte KFS e.V. erstmalig qualitativ hochwertige Bücher mit dem
Thema Klippel-Feil-Syndrom und seltene Erkrankungen
erarbeiten und herausbringen. Dies ist einmalig in Deutschland.


